Der Kirchgemeinderat besteht aus 7 Mitgliedern, die von der Kirchgemeindeversammlung für 4 Jahre gewählt werden. Der Pfarrer ist von Amtes wegen Mitglied. Der Kirchgemeinderat ist die oberste planende, leitende und vollziehende Behörde der Kirchgemeinde. Er stellt der Seelsorge die notwendigen Mittel zur Verfügung, bereitet die Kirchgemeindeversammlungen vor und setzt deren Entscheidungen um. Er ist verantwortlich für das Vermögen der Kirchgemeinde, die Gebäude, die Anstellung und Besoldung des Personals.
Die Mitglieder des Kirchgemeinderates mit den entsprechenden Ressorts
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Christian Jeger Präsident
Geschäftsführung Kontakt Behörde |
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Rolf Häsler Vizepräsident
Betrieb Anlagen Sicherheit |
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Astrid Hänggi Schreiberin
Seelsorge Katechese |
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Birgit Furler
Liegenschaften Kultgegenstände Kirchenmusik |
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Dorli Hueber
Anlässe Vereine
abgeord. Synode |
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Monika Jeger
Personal |
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Sandra Käppeli
Finanzen
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