Der Kirchgemeinderat besteht aus drei bis sieben Mitgliedern, die von der Kirchgemeindeversammlung für 4 Jahre gewählt werden. Der Pfarrer ist von Amtes wegen Mitglied. Der Kirchgemeinderat ist die oberste planende, leitende und vollziehende Behörde der Kirchgemeinde. Er stellt der Seelsorge die notwendigen Mittel zur Verfügung, bereitet die Kirchgemeindeversammlungen vor und setzt deren Entscheidungen um. Er ist verantwortlich für das Vermögen der Kirchgemeinde, die Gebäude, die Anstellung und Besoldung des Personals.

 

Die Mitglieder des Kirchgemeinderates mit den entsprechenden Ressorts

 

  Christian Jeger           

  Präsident

 

  Geschäftsführung

  Kontakt Behörde

 

 

  Rolf Häsler

  Vizepräsident

  Betrieb Anlagen

  Sicherheit

 

 

  Astrid Hänggi

  Schreiberin

 

  Seelsorge

  Katechese

 

 

 

  Birgit Furler

 

  Liegenschaften

  Kultgegenstände

  Kirchenmusik

 

 

 

 

 Markus Jeger

 

 

  

 

 

 

 

  Nicht im Kirchenrat

  Rico Fringeli

 

  abgeord. Synode